ARBEITSGEBIETE
Neuregelung des Kirchensteuerabzugsverfahrens
nach den Regelungen des § 51 a Abs. 2 c-e und Abs. 6 EStG sind Sie als Gesellschaft ab dem
01. Januar 2015 verpflichtet, bei Ausschüttungen neben der abzuführenden Kapitalertragsteuer auch die darauf entfallende Kirchensteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Gesellschaft haftet für die Abführung der Kirchensteuer ihrer Gesellschafter.
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Statusfeststellungverfahren in der Sozialversicherung
Was ist überhaupt das Statusfeststellungsverfahren?
Wenn Zweifel hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung einer Erwerbstätigkeit als selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung bestehen, verschafft das Statusfeststellungsverfahren Rechtssicherheit für die Beteiligten.
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Erstellung einer Sofortmeldung
Personalfragebogen
Angaben zur Erstellung einer Sofortmeldung
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